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DVFB - Deutscher Vieh- und Fleischhandelsbund e.V.

Haus der Vieh- und Fleischwirtschaft
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Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MUEEF Rheinland-Pfalz teilt uns soeben (Gz.: 104-85 200-12-2/1/2020-1) wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf meine E-Mail ….. zur Verbringung von Tieren aus der BTV-Restriktionszone.

Die Niederlande haben dem BMEL heute schriftlich bestätigt, dass sie in Übereinstimmung mit Artikel 13 der delegierten Verordnung (EU) 2020/688 und Artikel 43 der delegierten Verordnung (EU) 2020/689 das Verbringen von Rindern aus Gebieten, die nicht frei von Blauzungenkrankheit sind, unter den im Folgenden genannten Bedingungen weiterhin akzeptieren:

Die Niederlande akzeptieren Kälber im Alter von weniger als 90 Tagen aus nicht-BT-freien Gebieten bei Einhaltung folgender Anforderungen:

Für die Tiere liegt ein negativer PCR-Test im Hinblick auf den/ die im nicht-BT-freien Gebiet relevanten BTV-Serotypen von Proben vor, die nicht mehr als sieben Tage vor der Verbringung der Tiere gezogen wurden,

und

die Tiere wurden individuell durch Insektizid-/ Repellentbehandlung für einen Zeitraum von mindestens sieben Tagen vor der Verbringung geschützt.

Ich bitte um Information Ihrer Mitglieder.

 

Das BMEL teilt uns soeben wie folgt mit:

An die relevanten Wirtschaftsverbände
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Nachgang zum Ausschuss für die LM-Kette und Tiergesundheit, Sektion Tiergesundheit und Tierschutz im März wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre künftigen Ausnahmegenehmigung gemäß Anhang V Teil II Kapitel 2 Abschnitt 1 Nummer 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 zur Verbringung von Wiederkäuern im Zusammenhang mit einer BTV-Infektion mitzuteilen. …..

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Das MUEEF Rheinland-Pfalz teilt uns soeben wie folgt (Gz.: 104-85 200-12-3/1/2020-1) mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf meine E-Mail vom 16.04.2021 übersende ich Ihnen die beiden Tierhaltererklärungen – einmal für Kälber und einmal für Lämmer von Schafen bzw. Ziegen – die ab sofort bei einem Verbringen aus Rheinland-Pfalz bzw. aus der BTV-Restriktionszone in freie Gebiete innerhalb Deutschlands zu verwenden sind.
Die Tierhaltererklärungen wurden uns durch das BMEL übersandt und gelten für alle BTV-betroffenen Länder in Deutschland. Sie wurden der EU-Kommission und den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnis und Verwendung zugeschickt. Sie sind ab sofort auch von anderen Mitgliedstaaten der EU zu verwenden, wenn Jungtiere (< 90 Tage) aus BTV-Restriktionszonen nach Deutschland verbracht werden sollen.
Die konkreten Vorgaben, unter welchen Bedingungen z.B. die Niederlande, Spanien und Italien künftig Kälber aus BTV-Restriktionszonen anderer Mitgliedstaaten akzeptieren (oder auch nicht) liegen mir noch nicht vor. Das BMEL hat mir zugesagt in den Niederlanden nochmals nachzufragen. Ich weise nochmals darauf hin, dass die bisherigen BTV-Memoranden u.a. mit den Niederlanden keine Gültigkeit mehr besitzen.
Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder entsprechend. …

 

Patrick Steinke, Syndikus des Deutschen Vieh- und Fleischhandelsbundes e. V., Bonn, nimmt in einem Beitrag in der VFZ Stellung zur Situation der Schlachtbetriebe und der Forderung der Politik nach mehr Regionalität.
Den Standpunkt: Die Wahlen in Rheinland-Pfalz sind vorbei - die Messe gelesen? können Sie vorab im Bereich Interna lesen.

Es sieht nicht gut aus für die regionalen Schlachtstätten in Rheinland-Pfalz (aber leider nicht nur da) – nein, es ist eine Katastrophe! Unlängst berichtete die Rhein-Zeitung über den Schlachthof Bayer in Niederwallmenach, auch das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat sich nach Presseberichten zu dem Thema geäußert…..
Weiter….. im Bereich Interna.

 

Hinweis der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau:
Ab dem 1. April 2021 tritt die novellierte Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Tierhaltung in Kraft. Diese betrifft auch Viehtransportfahrzeuge (§ 5) und das Führen und Transport von Tieren (§ 7).

Die novellierte Vorschrift können Sie im Bereich Interna herunterladen.

 

Der Vizepräsident des Bayerischen Vieh- und Fleischhandelsverbandes, Reinhold Koller, nimmt die jüngsten Veröffentlichungen über illegales Schächten in einem Schlachthof in Selm in Nordrhein-Westfalen zum Anlass, die Branche zu einem klaren Bekenntnis zu Tierschutz und Tierwohl aufzurufen.

Wer mit krimineller Energie vorsätzlich gegen die ohnehin schon umstrittenen Regelungen des Schächtens in Deutschland verstößt, darf mit keinerlei Nachsicht rechnen. Wir sind strikt dagegen, dass in Deutschland ohne Betäubung geschächtet wird. Unsere Branche muss mehr denn je auf Tierwohl und Tierschutz achten, betont Reinhold Koller in einer Stellungnahme anlässlich der Tierschutzverstöße in einem Schlachthof in Nordrhein-Westfalen. Fortgesetzte Verstöße gegen Tierschutzregelungen seien nicht hinnehmbar und müssten von allen Wirtschaftsbeteiligten geächtet werden, so Koller.

 

Mit einem neuen Verhaltenskodex macht der Lebensmitteleinzelhandel deutlich, dass die Branche großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Landwirten legt. Die Vorgaben nehmen auch die noch nicht abgeschlossene Gesetzgebung im Bereich Handelspraktiken (UTP) vorweg.

Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel hat ein großes Interesse an einer heimischen Landwirtschaft und einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Erzeugern. Dabei handelt es sich keineswegs nur um ein Lippenbekenntnis. Das macht nun auch der Verhaltenskodex noch einmal klar, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. In dem Dokument verständigen sich die Lebensmitteleinzelhändler in Form einer Selbstverpflichtung auf die Grundlagen einer fairen Zusammenarbeit mit den Erzeugern.

 

Die QS GmbH teilt uns wie folgt mit:

Nach aktuellen Medienberichten geben sich derzeit verstärkt Tierschutzaktivisten als Auditoren von Qualitätssicherungssystemen aus, um sich unerlaubt Zutritt zu Tierhaltungsbetrieben zu verschaffen.
Bei konkreten Verdachtsfällen sollen sich Tierhalter bei ihrem Bündler bzw. der zuständigen Zertifizierungsstelle erkundigen, ob diese das Audit beauftragt haben.

 
Blauzungenkrankheit BTV 6

Erweiterung des Restriktionsgebietes NRW auf Grund des BT-Ausbruchs in RP (21-009-00001)

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen teilt uns wie folgt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei leite ich Ihnen eine E-Mail des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz an die kommunalen Veterinärbehörden mit Hinweisen zu der Erweiterung der nordrhein-westfälischen Blauzungen Sperrzone zu Ihrer Information weiter. …

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 03.02.2021 wurde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz ein weiterer BTV8 Ausbruch bestätigt (TSN-Seuchenobjektnummer 21-009-00001). Der 150 km Radius um den betroffenen Betrieb in Rheinland-Pfalz reicht in nordwestlicher Richtung über das bisher bestehende Sperrgebiet in NRW hinaus.

Daher war es erforderlich, die bestehende BTV8 Restriktionszone zu erweitern und folgende Städte und Kreise bzw. Gemeinden zusätzlich zumSperrgebiet zu erklären: …

Mehr Informationen (Übersichtskarte BTV8 Sperrgebiet NRW neu" sowie eine Liste mit den nunmehr im Sperrgebiet liegenden Städten und Kreisen bzw. Gemeinden) finden Sie im Bereich Interna.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat uns die aktuelle, zwischen den Ländern abgestimmte, Fassung des Handbuchs Tiertransporte (Stand 2020) übermittelt.

 

Das Handbuch und den Link inklusive Anlagen finden Sie im Bereich Interna.

 
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Der Bereich Interna ist ausschließlich für Mitgliedsunternehmen bestimmt. Sollten Sie einen Zugang wünschen, senden Sie uns bitte eine Mail mit dem Betreff „Bitte freischalten“. Wir werden versuchen, Sie dann baldmöglichst freizuschalten; bitte beachten Sie jedoch, dass die Freischaltung unter anderem aus technischen Gründen nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann.
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Alle sagten:
 - "Das geht nicht!" 
 - Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht.
 - Foto: (C) Steinke
Das geht nicht! Dann kam jemand, der wusste das nicht und hat es gemacht. >>>
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ANTWORTEN ZUR STANDARDERKLÄRUNG!
Gibt's nur im Paket: Standarderklärung im Standardblock und Antworten zur Standarderklärung (c) DVH Fachverlag Bonn; Nachdruck, Verfielfältigung, Download, etc. nicht gestattet
Die Europäische Gemeinschaft schreibt ab dem 1. Januar 2010 für alle Lebensmittelunternehmer (Landwirte) eine Standarderklärung zwingend vor, die vom Landwirt ausgefüllt und beim Schlachtbetrieb spätestens mit der Anlieferung der Tiere abgegeben werden muss. Ministerialdirigent Prof. Dr. Zwingmann, Deutschlands \"Hygienepapst\" im Bundeslandwirtschafts- ministerium - mittlerweile im Ruhestand - hat ein Vorwort zu diesem Thema für eine Extra-Veröffentlichung geschrieben, die ebenfalls im DVH-Fachverlag, der auch die VFZ herausgibt, erschienen ist. Der DVH-Fachverlag, Bonn, bietet einen entsprechenden Standardblock an, der für diesen Zweck benutzt werden kann. >>>
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Initiative Tierwohl
3. - 6. September 2015: EUROPA ZU GAST BEI FREUNDEN!
Europäische Vieh- und Fleischhandelsunion (U.E.C.B.V.)

Die Jahrestagung der U.E.C.B.V. fand gemeinsam mit der Bundestagung vom 3. bis 6. September 2015 in Düsseldorf statt.

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